Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ist die Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft in Deutschland. Sie fördert und finanzier tForschungsvorhaben von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an Hochschulen und Forschungsinstuten aller Disziplinen.
Im Rahmen der Einzelförderung können promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Anträge auf Finanzierung thematisch und zeitlich begrenzter Vorhaben stellen, einschließlich einer Finanzierung der eigenen Stelle. Die koordinierten Programme dienen der Förderung von Verbundprojekten wie Forschergruppen, Sonderforschungsbereichen oder Graduiertenkollegs. Hinzu kommen Programme zur Unterstützung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Eine Übersicht über alle Förderprogramme der DFG finden Sie hier.
Das Referat Forschungsförderung bietet Ihnen optimalen Service rund um die Antragstellung. Gerne lesen wir Ihren Antragsentwurf und geben ein Feedback sowie nützliche Hinweise zur Optimierung und unterstützen Sie bei der Finanzkalkulation. Nutzen Sie das Serviceangebot und lassen Sie sich in einem persönlichen Gespräch, per E-Mail oder telefonisch beraten.
Bitte beachten sie:
Für die DFG-Programme gibt es an der Universität Siegen für die Prüfung und die Beratung durch das Referat Forschungsförderung einen verbindlichen Zeitplan. Diesen können Sie mit weiteren Informationen den untenstehenden Dokumenten entnehmen
Einzelförderung
Einzelprojekt (Sachbeihilfe), Erstantrag und Eigene Stelle
Die DFG bietet für promovierte Forscherinnen und Forscher aller Karrierestufen ein passendes Förderprogramm. Wichtig dabei ist immer eine innovative Projektidee. Sie können die Finanzierung Ihres Forschungsprojekts als Einzelprojekt (Sachbeihilfe) – mit der Option zur Finanzierung der eigenen Stelle – beantragen oder Förderinstrumente nutzen, die neben der Projektförderung besonders auf die Weiterentwicklung Ihrer wissenschaftlichen Karriere abzielen.
Ein Einzelprojekt (Sachbeihilfe) zur Durchführung eines einzelnen, thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens kann von allen promovierten Personen themenunabhängig jederzeit beantragt werden. Anträge von Erstantragstellenden erhalten eine besondere Kennzeichnung. Mit dieser Möglichkeit der Kennzeichnung eines ersten Antrags auf Projektförderung möchte die DFG den wissenschaftlichen Nachwuchs ermutigen, erste eigene Drittmittel einzuwerben. Die Kennzeichnung als Erstantrag bezieht sich allein auf das Verfahren des Einzelprojektes (Sachbeihilfe). Häufig wird der Erstantrag bei der DFG auch mit der Einwerbung der eigenen Stelle kombiniert. Mit dem Modul Eigene Stelle kann im Förderprogramm Sachbeihilfe der DFG die Finanzierung der Eigenen Stelle beantragt werden.
Hinweis: Ein Antrag auf Eigene Stelle muss dem Referat Forschungsförderung vor Einreichung zur Prüfung vorgelegt werden, da hierfür eine rechtsverbindlich unterzeichnete Arbeitgebererklärung notwendig ist. Bitte beachten Sie bei der Beantragung dieses Moduls die internen Verfahren zur Antragsstellung.
Tipp: Gerade bei Erstanträgen und Anträgen auf Eigene Stelle kann ein Antragscoaching durch das Referat Forschungsförderung zum Erfolg beitragen.
Weiterführende DFG Informationen zur Sachbeihilfe:
- Formulare und Merkblätter
- Grundlagen und Rahmenbedingungen
- Einzelförderung – So geht’s
- Tipps für Ihren Antrag
- Personalmittelsätze der DFG
- Arbeitgebererklärung
- Hinweis zur Promovierendenbezahlung
- Hinweise zu Publikationsverzeichnissen
- Umgang mit Forschungsdaten
- Relevanz von Geschlecht und Vielfältigkeit in der Forschung
- Open Access
- Interne Verfahren zur Antragstellung
Walter Benjamin-Programm
Das Walter Benjamin-Programm richtet sich an Postdoktoranden in der frühen Postdoc-Phase und fördert Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in der Qualifizierungsphase im Anschluss an die Promotion, ein eigenes Forschungsvorhaben am Ort ihrer Wahl selbständig umzusetzen. Dabei liegt der Fokus auf der personenbezogen Karriereförderung und dem wissenschaftlichen Potenzial der Antragstellenden. Das Walter Benjamin-Programm ist ein Mobilitätsprogramm, wobei unter „Mobilität“ ein Wechsel in ein neues Forschungsumfeld gemeint ist, der i.dR. mit dem Wechsel der Einrichtung einhergeht. Es sind in diesem Programm zwei Module beantragbar (auch kombinierbar): 1. Modul Walter Benjamin Stelle (Inland) und 2. Modul Walter Benjamin Stipendium (Ausland).
Tipp: Bitte informieren Sie das Referat Forschungsförderung frühzeitig und lassen Sie sich bei uns beraten! Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.
Hinweis: Ein Antrag im Walter Benjamin-Programm muss dem Referat Forschungsförderung vor Einreichung zur Prüfung vorgelegt werden. Bitte beachten Sie bei der Beantragung die internen Verfahren zur Antragstellung.
Emmy Noether-Programm
Das Emmy Noether-Programm gibt herausragenden Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit, sich durch die eigenverantwortliche Leitung einer Nachwuchsgruppe verbunden mit qualifikationsspezifischen Lehraufgaben über einen Zeitraum von sechs Jahren für eine Hochschulprofessur zu qualifizieren.
Tipp: Bitte informieren Sie das Referat Forschungsförderung frühzeitig und lassen Sie sich bei uns beraten! Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.
Hinweis: Ein Antrag im Emmy Noether-Programm muss dem Referat Forschungsförderung vor Einreichung zur Prüfung vorgelegt werden. Bitte beachten Sie bei der Beantragung die internen Verfahren zur Antragstellung.
Heisenberg-Programm
Das Heisenberg-Programm richtet sich vor allem an exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die ihre Berufbarkeit bereits erlangt haben und sich mit einem hochkarätigen Forschungsprojekt auf eine spätere Langzeitprofessur vorbereiten und ihre wissenschaftliche Reputation weiter steigern wollen. Im Heisenberg-Programm stehen die Module Heisenberg-Stelle, Heisenberg-Rotationsstelle, Heisenberg-Professur und Heisenberg-Stipendium zur Auswahl.
Nach der Aufnahme in das Heisenberg-Programm können Sie sich zwischen diesen Varianten entscheiden und sie gegebenenfalls im Verlauf der fünfjährigen Förderung kombinieren.
Koordinierte Programme
Sonderforschungsbereiche (SFB) / Transregios (TRR)
Sonderforschungsbereiche und Transregios sind langfristige, interdisziplinäre Forschungseinrichtungen der Hochschulen, die struktur- und profilbildend rückwirken. Eine hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität der Teilprojekte auf international kompetitivem Niveau, innovative anspruchsvolle, aufwendige und langfristig konzipierte Forschungsprogrammatik, kohärente Vernetzung der Teilprojekte und eine angemessene personelle und materielle Grundausstattung seitens der antragstellendenden Hochschule(n) sind Voraussetzungen für einen SFB / TRR.
Graduiertenkollegs (GRK)
Graduiertenkollegs sind Einrichtungen der Hochschulen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Im Mittelpunkt steht die Qualifizierung von Doktorandinnen und Doktoranden im Rahmen eines thematisch fokussierten interdisziplinären Forschungsprogramms sowie eines strukturierten Qualifizierungskonzepts.
Forschungsgruppen (FOR)
Eine Forschungsgruppe ist ein enges Arbeitsbündnis mehrerer herausragender Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die gemeinsam eine Forschungsaufgabe bearbeiten. Das Forschungsvorhaben geht dabei über die Förderungsmöglichkeiten im Rahmen der Einzelförderung des Normal- oder Schwerpunktverfahrens weit hinaus.
Wissenschaftliche Infrastruktur
Forschungsgroßgeräte nach Art. 91 b GG
Forschungsgroßgeräten nach Art. 91b GG werden anteilig von der Deutsche Forschungsgemeinschaft (50%), dem Land (40%) und der Universität (10%) finanziert. Die Investitionsvorhaben für die Hochschulforschung müssen sich durch herausragende wissenschaftliche Qualität und nationale Bedeutung auszeichnen. Die Geräte müssen weit überwiegend der Forschung dienen, d.h. die Notwendigkeit ihrer Beschaffung und ihrer Nutzung muss allein mit dem Einsatz in der Forschung begründet sein. Das wissenschaftliche Begutachtungsverfahren wird von der DFG durchgeführt. Zur Antragstellung nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt zum Referat Forschungsförderung auf und beachten Sie die u.st. internen Verfahren der Universität Siegen. Die Einholung der Unterschrift bei der Hochschulleitung und dem Ministerium wird vom Referat Forschungsförderung (Frau Dr. Nadine Hoffmann) und der Beschaffung der Universität Siegen (Herrn Detlev Dellwig) koordiniert.
Großgeräte der Länder
Die Finanzierung von Großgeräten der Länder erfolgt anteilig vom Land NRW (90%) und der Universität (10%). Die Geräte können für den Einsatz in Forschung, Ausbildung und Lehre sowie Krankenversorgung vorgesehen sein. Das wissenschaftliche Begutachtungsverfahren wird von der DFG durchgeführt. Zur Koordinierung der Antragstellung nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt zum Referat Forschungsförderung auf.
Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme (LIS)
Die DFG fördert Projekte an wissenschaftlichen Einrichtungen, insbesondere Service- und Informationseinrichtungen in Deutschland. Förderziel ist der Aufbau leistungsfähiger Informationssysteme für die Forschung unter überregionalen Gesichtspunkten. Da die Antragstellung in diesen Programmen mit einem von der Hochschule zu erbringenden Eigenanteil und einer Verpflichtung zur Nachhaltigkeit verbunden ist, ist die frühzeitige Einbindung des Referats Forschungsförderung obligatorisch.
Ansprechpartner
Einzelförderung, Forschungsgroßgeräte
Dr. Nadine Hoffmann
Telefon: +49 271/740-5077
E-Mail: nadine.hoffmann@uni-siegen.de
Koordinierte Programme
Dr. Susanne Pütz
Telefon: +49 271/740-4944
E-Mail: susanne.puetz@zv.uni-siegen.de
DFG-Vertrauensdozent
Über die Einreichung von DFG Anträgen ist der Vertrauensdozent in Kenntnis zu setzen.
Prof. Dr. Andreas Kolb
Telefon: +49 271 / 740 – 2404
E-Mail: andreas.kolb@uni-siegen.de