Bundesministerien
Auf Bundesebene werden Forschungsvorhaben durch verschiedene Bundesministerien wie z.B. das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) oder das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie anderen Mittelgebern gefördert. Neben der Grundlagenforschung stehen hier (mit Ausnahme des BMF) anwendungsorientierte Forschungen im Vordergrund, um die Entwicklung neuer Ideen und Technologien zu ermöglichen. Neben einzelnen aktuellen gibt es einige (z.B. KMU-innovativ) dauerhaft offene Ausschreibungen.
Das Referat Forschungsförderung unterstützt Sie bei der Recherche zu geeigneten (aktuellen oder dauerhaft offenen) Ausschreibungen, der Antragsvorbereitung sowie der Antragseinreichung über das elektronische Antragssystem „easy“ (oder anderen Modalitäten) und insbesondere der Erstellung der den Vorgaben entsprechenden Finanzkalkulation. Nutzen Sie das Serviceangebot und lassen Sie sich in einem persönlichen Gespräch, per E-Mail oder telefonisch beraten
NEWS
ZIM-Antragsannahme
Ab sofort können wieder ZIM-Anträge gestellt werden.
Bitte beachten sie:
Grundsätzlich können Drittmittelanträge – vor allem bei Bundes- und Landesministerien bzw. bei deren Projekträgern sowie bei koordinierten DFG-Anträgen – nur von juristischen Personen, d.h. von der Universität Siegen, gestellt werden, und nicht von einzelnen Forschenden, Instituten oder Fakultäten selbst. Deshalb müssen alle Anträge in diesem Bereich von der Hochschulleitung oder einer für sie vertretungsberechtigten Person rechtsverbindlich unterschrieben werden. Die Unterschrift wird nur geleistet, wenn der betreffende Antrag zuvor durch das Referat Forschungsförderung geprüft wurde.
Für die Beantragung gibt es an der Universität Siegen für die Prüfung und die Beratung durch das Referat Forschungsförderung einen verbindlichen Zeitplan. Diesen können Sie zusammen mit weiteren Informationen dem untenstehenden Dokument entnehmen.
Interne Verfahren für die Antragsstellung an der Universität Siegen
Eigenanteile
Müssen Sie im Antrag Eigenanteile der Universität Siegen ausweisen und können diese nicht aus einer Ihnen zur Verfügung stehenden Ressource erbringen, ist dies vor Unterzeichnung des Antrags mit der Hochschulleitung zu klären. Bitte beachten Sie, dass sich die Bearbeitungsfrist für Ihren Antrag damit verlängert. Bitte klären Sie frühzeitig
- mit den beteiligten Fakultäten deren Unterstützung, z.B. Grundausstattung auch in Bezug auf Räume und infrastrukturelle Ausstattung (PC, Büromaterialien, Labornutzung, etc.)
- mit dem Rektorat eventuellen weiteren Unterstützungsbedarf
Hilfestellung zur Einreichung
Die weitaus meisten Anträge müssen elektronisch hochgeladen werden. Viele Eintragungen erfordern spezielle Kenntnisse über Inhalt und Form der einzureichenden Unterlagen. Eine unabhängige Prüfung insbesondere der Finanzkalkulation bietet Sicherheit bei der Einreichung. Nach der elektronischen Einreichung erfolgt i.A. eine Einreichung der rechtsverbindlich unterschriebenen Papierform. Die Einholung der Unterschrift und die Versendung der Unterlagen kann durch das Referat Forschungsförderung erfolgen.
Falls Sie selber Eintragungen vornehmen wollen finden Sie für die Universität Siegen wichtige Informationen zur Antragserstellung in der Ausfüllhilfe easy
Ansprechpartner
Dr. Nadine Hoffmann
Telefon: +49 271/740-5077
E-Mail: nadine.hoffmann@uni-siegen.de
Dr. Clemens Stupperich
Telefon: +49 271/740-4837
E-Mail: clemens.stupperich@zv.uni-siegen.de