Gute wissenschaftliche Praxis
Die Universität Siegen sieht sich in besonderer Weise zur Wahrung der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis sowie zur Einhaltung forschungsethischer Grundprinzipien verpflichtet. Wissenschaftliche Integrität schließt nicht nur die Vermittlung und Einhaltung des Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ ein, sondern umfasst darüber hinaus Grundlagen und Rahmenbedingungen der Wissenschaftspraxis. Darunter zu verstehen sind, neben den ethischen Aspekten und der Implementierung eines Konfliktmanagements bei Fehlverhalten, die Umsetzung von Chancengleichheit und Vielfältigkeit, der freie Zugang zu Forschungsliteratur via Open Access sowie der Umgang mit Forschungsdaten und Rahmenbedingungen sicherheitsrelevanter Forschung. Die Universität Siegen unterstützt Forscherinnen und Forscher durch Informationsveranstaltungen, Beratungsservices und gewählte Gremien bei der Umsetzung und Einhaltung der guten wissenschaftlichen Praxis und deren Rahmenbedingungen.
Ethikrat und Ombussystem
Der Rat für Ethik in der Forschung (Ethikrat) unterstützt Forscherinnen und Forscher der Universität Siegen bei der ethischen Abwägung von Chancen und Risiken von Forschungsvorhaben und prüft und bewertet diese nach ethischen Kriterien vor allem hinsichtlich des Schutzes der Menschenwürde sowie der Autonomie und Selbstbestimmung von Menschen, die in Forschungsprojekten einbezogen werden und gibt hierzu Stellungnahmen ab.
Die Universität Siegen hat ein „Ombudssystem zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ implementiert, das Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens nachgeht und in Konfliktfällen prüfend täg wird. Es besteht aus den Ombudspersonen, einem Ombudsgremium und einer Untersuchungskommission
Weitere Links:
DFG-Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“
Online-Portal „Wissenschaftliche Integrität“
Chancengleichheit und Vielfältigkeit
Die Universität Siegen setzt sich entschieden für Chancengleichheit und Gleichstellung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie die Teilhabe aller Angehörigen der Hochschule mit ihren individuellen Fähigkeiten und in ihren jeweiligen sozialen Lebenslagen in Wissenschaft und Lehre ein und sieht darin eine Bereicherung im Hinblick auf Exzellenz und Effizienz in allen Bereichen der Hochschule. Ziel ist es, Chancengleichheit und Vielfalt im Wissenschaftssystem zu fördern und zu ermöglichen. Das Diversity-Verständnis der Universität Siegen basiert dabei auf den demokratischen Werten von Chancengerechtigkeit, Partizipation und Antidiskriminierung.
Die Universität Siegen sieht in der kontinuierlichen Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen und Männern eine wesentliche Voraussetzung ihrer Zukunftsfähigkeit und ein zentrales Qualitätskriterium für ihre Entwicklung. Zahlreiche zertifizierte Maßnahmen im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der Karriereförderung von Frauen sind etabliert und werden vom Gleichstellungsbüro angeboten. Exemparisch seien hier die Angebote im Women Career Service sowie das FraMeS – FrauenspezifischesMentoring Siegen genannt.
Weitere Links:
DFG-Chancengleichheit
Open Access
Der weltweit freie und unbeschränkte Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen wird durch Open Access-Publikationen ermöglicht. Die Universität Siegen fühlt sich dem Open-Access-Prinzip verpflichtet und bekennt sich in einer Open Access-Policy dazu.
Die Universitätsbibliothek berät Sie zu Open Access Publikationen und unterstützt Sie bei der Finanzierung von OA-Publikationsgebühren durch einen eigenen OA-Publikationsfond.
Weitere Links:
Umgang mit Forschungsdaten
Die Universität Siegen betont den Grundsatz der individuellen Verantwortung ihrer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für Forschung und Lehre auch im Zeitalter der Digitalisierung. Sie ruft beim Umgang mit digitalen und nicht-digitalen Forschungsdaten sowie deren langfristige Verfügbarkeit und Nachnutzbarkeit dazu auf, gemäß disziplinspezifischer Standards das Forschungsdatenmanagement zu gestalten und dabei ethische, datenschutz-, urheber- und patentrechtliche oder geheimhaltungswürdige Belange zu beachten. Darüber hinaus verpflichtet sich die Universität in ihrer Forschungsdaten-Policy, ihre Forschenden beim Forschungsdatenmanagement zu unterstützen.
Der E-Science-Service der Universität Siegen bietet hier Unterstützung und Beratung zu Datenmanagementplänen, Datenarchivierung und Datenpublikation sowie Recherche und Verwendung passender Repositorien zur Langzeitarchivierung.
Weitere Links:
Sicherheitsrelevante Forschung
Wissenschaftliche Forschung kann, gewollt oder ungewollt, Wissen, Produkte oder Technologien hervorbringen, welche vorsätzlich (ggf. von Dritten) zu erheblichen schädlichen Zwecken missbraucht werden können. Falls ein solches Risiko besteht, ist der Forschende verantwortlich, das Risiko-/Nutzen-Verhältnis einzuschätzen und Maßnahmen zur Risikominimierung einzuplanen. Dabei sollten die Empfehlungen zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung (s. Handreichung der DFG und Leopoldina zu Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung, Empfehlungen zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung, Stand 28. Mai 2014 sowie der EU Empfehlungen zur Umsetzung der Exportkontrolle für die Forschung) beachtet werden.
Darüber hinaus sind auch die außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften (insbesondere Kriegswaffenkontrollgesetz, Verordnung EG Nr. 428/2009 „Dual Use“, Außenwirtschaftsgesetz, Außenwirtschaftsverordnung, Embargo-Vorschriften) zur Nichtverbreitungsstrategie und den Umgang mit potentiell kritischen Gütern, einschließlich Technologien, Software und sensitivem Know-how-Transfer zu beachten. Über im engeren Sinne militärische Güter hinaus, unterliegen auch zivile Güter, die zum Gebrauch oder der Entwicklung solcher Waffen bestimmt sind oder bestimmt sein können (selbst wenn sie im Alltag überwiegend zivil genutzt werden; sog. Dual-Use-Güter), den Regelungen der Exportkontrolle.
Informationen für die Wissenschaft finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Verstöße gegen ausfuhrrechtliche Bestimmungen können neben einem hohen Reputationsschaden für die Universität, auch zu persönlichen strafrechtlichen Konsequenzen wie Geld- und/oder Freiheitsstrafen für die handelnden und institutionell verantwortlichen Personen führen. Diese Risiken können durch die Einhaltung der Exportkontrollbestimmungen vermieden werden.
Unterstützung erhalten Sie an der Universität Siegen bei Frau Sabrina Patitucci (Zollbeauftragte, Dezernat 1.3).
Um eine Einschätzung zu erhalten, ob ein Projekt evtl. genehmigungspflichtig ist, werden detaillierte Informationen benötigt. Daher finden Sie hier unsere „vorläufige“ Checkliste zur Exportkontrolle sowie das Rundschreiben Sanktionslisten als Instrument zur Terrorismusbekämpfung.
Informationssicherheit in der Wissenschaft und Kultur der Nachhaltigkeit
Die Universität Siegen bekennt sich zu den in den HRK-Empfehlungen und Handreichungen formulierten Grundsätzen zur Informationssicherheit in der Wissenschaft und für eine Kultur der Nachhaltigkeit an Hochschulen.
HRK-Empfehlung Informationssicherheit
HRK-Empfehlung Kultur der Nachhaltigkeit